Fusspflege über Krankenkasse
Wenn durch körperliche oder geistige Beeinträchtigung, sei es durch Krankheit oder Unfall, die Pflege und Kontrolle der Füsse nicht mehr selbstständig durchgeführt werden kann, können Fussprobleme und oder Schäden auftreten. Um dem entgegenzuwirken, wird der Pflegebedarf ermittelt und die Pflegeleistungen in angemessenem zeitlichen Abstand geplant und ausgeführt.
Wer Diabetes hat, muss besonders auf seine Füsse achten. Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen führen dazu, dass das Gefühl in den Füssen verloren geht. Eine Fussverletzung wird so leider oft nicht rechtzeitig bemerkt. Auch die Bildung von Blasen durch zu enge oder schlecht sitzende Schuhe werden häufig zu spät erkannt.
Es ist deshalb wichtig, bereits auf kleinste Veränderungen oder Verletzungen am Fuss zu achten und diese rasch behandeln zu lassen.
Krankenkasse und öffentliche Hand finanzieren die Fusspflege in obig geschilderten Fällen.
Eine ärztlich verordnete Fusspflege wird von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. So können auch Spätfolgen vermieden werden, welche die Krankenkasse deutlich teurer zu stehen kommen würden – und Ihnen als Patient/-in unnötige Schmerzen und Probleme bereiten würden.